Generelle Koalitionsfähigkeit definiert die Qualität einer Demokratie
In der Politikwissenschaft gibt es u.a. Indizes für die Qualität einer Demokratie und ein wichtiges Kriterium dabei ist die Koalitionsfähigkeit der im Parlament vertretenen Parteien. In kurz: Höchste Punktzahl gibt es, wenn grundsätzlich alle Parteien mit allen koalieren können.
Klingt nach Beliebigkeit, folgt jedoch einer simplen Logik: In einer funktionierenden Demokratie vertritt jede gewählte Partei, jede/r gewählte/r Abgeordnete/r zuallererst spezifische Interessen derer, die sie gewählt haben. Viele direkt gewählte Abgeordnete „gewinnen“ Ihren Wahlkreis mit gerade mal 30-40% und auch insgesamt kommt keine einzelne Partei noch über 30% der Stimmen. Daraus Alleinvertretungsansprüche für die „Allgemeinheit“ in einer Gesellschaft mit weit ausdifferenzierten Werte- und Präferenzsystemen abzuleiten wäre grundfalsch.
Der vielbeschworene „Allgemeinwille“ des „Volkes“ entsteht erst durch Aushandeln, Überzeugen, Mehrheiten finden – das nennt sich dann Demokratie! Keine 10% und auch keine 30%-Partei kann für sich allein in Anspruch nehmen, auf alle Fragen der Zeit die einzig richtigen Antworten zu haben – und selbst eine 50+%-Partei (ja, die gab‘s mal… damals… kurz nach den Dinosauriern) sollte immer bereit sein, eigene Positionen regelmäßig zu validieren.
Weiterlesen „Koalitionen sind Zweckgemeinschaften, keine Liebesheirat!“